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Abrechnung erfassen

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Auslagenabrechnung

Hier kannst du alle Auslagen bis auf Fahrtkosten bis 4 Wochen nach Entstehung der Kosten abrechnen. Nicht abgerechnet werden können Pfand (für Getränkeflaschen, Gasflaschen, Transportkisten, …) und alkoholhaltige Getränke (ausgenommen geringe Mengen als Kochzutat). Wenn die Belege nicht abrechenbare oder private Posten enthalten bitte nicht durchstreichen oder draufrummalen, sondern einfach nur einen entsprechend geringeren Gesamtbetrag in den Erstattungsantrag schreiben.

Auslagen können nur erfasst werden, wenn sie mit einer im System angelegten Veranstaltung oder Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Wenn du eine Veranstaltung oder Tätigkeit vermisst, melde dich bei den Landesschatzis, um sie anlegen zu lassen.

Die Belege (Rechnungen, Kassenzettel etc.) kannst du im Formular in einer einzelnen PDF-Datei hochladen. Wenn du mehrere Belege zu einer Abrechnung hinzufügen willst, füg sie vorher in einer mehrseitigen PDF zusammen. Für die Digitalisierung von Belegen nutze bitte einen Scanner oder notfalls eine Scan-App wie Adobe Scan oder Office Lens. Unleserliche Belege werden nicht anerkannt.

Fahrtkostenabrechnung

Hier kannst du Fahrtkosten bis 4 Wochen nach Entstehung der Kosten abrechnen. Die Kosten für ÖPNV und Mietwagen werden auf Basis von Belegen erstattet, für PKW-Fahrten kommt eine Kilometerpauschale zum Tragen. Tankbelege können nur in Zusammenhang mit ausschließlich für die Veranstaltung genutzten Mietwagen anerkannt werden.
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